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   FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 6/98   

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https://dejure.org/2001,19217
FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 6/98 (https://dejure.org/2001,19217)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25.04.2001 - IV 6/98 (https://dejure.org/2001,19217)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25. April 2001 - IV 6/98 (https://dejure.org/2001,19217)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurücknahme von Ausfuhrerstattungsbescheiden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurücknahme von Ausfuhrerstattungsbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.01.1999 - C-54/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 6/98
    Nach der Zielsetzung des Systems der Ausfuhrerstattung ist das Erfordernis des tatsächlichen Marktzuganges des bezuschussten Erzeugnisses in unverändertem Zustand bei einheitlicher Ausfuhrerstattung nicht weniger geboten als bei differenzierter Ausfuhrerstattung ( EuGH , Urt. v. 21.1.1999 C 54/95, Rdnr. 45).

    Daraus folgt, dass der Begriff der "Bestimmung" in Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. a) VO Nr. 3665/87 nicht nur im geographischen, sondern auch im funktionellen Sinn zu verstehen ist ( EuGH , Urt. v. 21.1.1999 C 54/95, HFR 1999 S. 412, Rdnr. 45 = ZfZ 1999 S. 268 Rdnr. 45).

  • EuGH, 10.11.2011 - C-259/10

    The Rank Group - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen -

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 6/98
    1988 Nr. C 259/10).
  • EuGH, 22.01.1986 - 266/84

    Denkavit France / FORMA

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 6/98
    Höhere Gewalt ist ein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, auf das der betroffene Wirtschaftsteilnehmer keinen Einfluss hatte und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (vgl. EuGH , Urt. v. 22.1.1986 Rs. 266/84, Slg. 1986 S. 149, 170, Rdnr. 27; Urt. v. 18.3.1993 Rs. C-50/92, Slg. I 1993 S. 1035, 1057, Rdnr. 11; vgl. auch die Mitteilung C (88) 1696 der Kommission über den Begriff "höhere Gewalt", ABl.
  • BFH, 11.05.2000 - VII B 213/99

    Ausfuhrerstattung; Rückforderungsbescheid

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 6/98
    Diese Auslegung des Einfuhrbegriffes wird zudem bestätigt durch Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 3 VO Nr. 3665/87, aus dem sich ergibt, dass das Erzeugnis in unverändertem Zustand auf dem Markt des einführenden Drittlandes gelangt sein muss (vgl. insbesondere: FG Hamburg, Urt. v. 16.6.1999, IV 879/97, und den dazu ergangenen Beschluss des BFH v. 11.5.2000, VII B 213/99, BFH/NV 2000 S. 1374 ).
  • EuGH, 18.03.1993 - C-50/92

    Molkerei-Zentrale Süd / BALM

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 6/98
    Höhere Gewalt ist ein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, auf das der betroffene Wirtschaftsteilnehmer keinen Einfluss hatte und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (vgl. EuGH , Urt. v. 22.1.1986 Rs. 266/84, Slg. 1986 S. 149, 170, Rdnr. 27; Urt. v. 18.3.1993 Rs. C-50/92, Slg. I 1993 S. 1035, 1057, Rdnr. 11; vgl. auch die Mitteilung C (88) 1696 der Kommission über den Begriff "höhere Gewalt", ABl.
  • EuGH, 31.03.1993 - C-27/92

    Möllmann-Fleisch / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 6/98
    Den Begriff der "Einfuhr in ein Drittland" i.S. dieser Vorschrift legt der Senat im Anschluss an die zur differenzierten Ausfuhrerstattung ergangene Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11. Juli 1984 Rs.89/83, Slg. 1984, 2815, 2831 ff.; Urteil vom 31. März 1993 C 27/92, Slg. I 1993 S. 1701, 1712 ff) in ständiger Rechtsprechung dahin aus, dass auch bei einem einheitlichen Erstattungssatz für alle Drittländer das Erzeugnis tatsächlich in unverändertem Zustand den Bestimmungsmarkt eines Drittlandes erreichen muss, um dort vermarktet zu werden.
  • EuGH, 11.07.1984 - 89/83

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Dimex

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 6/98
    Den Begriff der "Einfuhr in ein Drittland" i.S. dieser Vorschrift legt der Senat im Anschluss an die zur differenzierten Ausfuhrerstattung ergangene Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11. Juli 1984 Rs.89/83, Slg. 1984, 2815, 2831 ff.; Urteil vom 31. März 1993 C 27/92, Slg. I 1993 S. 1701, 1712 ff) in ständiger Rechtsprechung dahin aus, dass auch bei einem einheitlichen Erstattungssatz für alle Drittländer das Erzeugnis tatsächlich in unverändertem Zustand den Bestimmungsmarkt eines Drittlandes erreichen muss, um dort vermarktet zu werden.
  • FG Hamburg, 16.06.1999 - IV 879/97

    Hinreichende Bestimmtheit eines Rückforderungsbescheids; Rückforderung von

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 6/98
    Diese Auslegung des Einfuhrbegriffes wird zudem bestätigt durch Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 3 VO Nr. 3665/87, aus dem sich ergibt, dass das Erzeugnis in unverändertem Zustand auf dem Markt des einführenden Drittlandes gelangt sein muss (vgl. insbesondere: FG Hamburg, Urt. v. 16.6.1999, IV 879/97, und den dazu ergangenen Beschluss des BFH v. 11.5.2000, VII B 213/99, BFH/NV 2000 S. 1374 ).
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